Freies Spielen
Dies bedeutet, dass die Kinder ihre Beschäftigung weitestgehend selbstständig aussuchen und eigenständig bestimmen mit wem und wie lange sie spielen.
Die Eingewöhnungsphase ist mir sehr wichtig. Sie dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, bei Bedarf auch länger. Die Eingewöhnung sollte möglichst nicht von einem Urlaub unterbrochen werden.
In der Anfangsphase kommt das Kind nur zusammen mit einer Bindungsperson (Vater oder Mutter) zu mir. Diese gemeinsame Zeit von allen Beteiligten schafft Vertrauen, ich lerne über das neue Kind, erfahre von Vorlieben oder Ritualen in der Familie. Die Mutter oder Vater bekommen gleichzeitig einen Einblick in unseren Tagesablauf.
In der Stabilisierungsphase sind Mutter oder Vater nur kurz abwesend und müssen unbedingt erreichbar bleiben. Ich beobachte das Kind, versuche Interessen herauszufinden und sorge evtl. für Ablenkung. Die Betreuungsphasen verlängern sich von mal zu mal.
In der Schlussphase sind die Eltern über den ganzen Betreuungszeitraum nicht mehr präsent und nur für den Notfall erreichbar. Die Eingewöhnung ist beendet, wenn sich das Kind von mir trösten lässt und Bindungsverhalten zeigt.
Ohne Bindung – keine Bildung
Generell werden die Kinder zwischen 8:00 bis 8:30 Uhr gebracht und gegen 14:00-15:15 Uhr abgeholt. Nach Absprache, insbesondere bei Schichtarbeit der Eltern, sind Abweichungen möglich.
Ab ca. 07:30 Uhr Bringen der Kinder
bis ca. 09:00 Uhr gemeinsames Frühstück
09:15 – 11:30 Uhr pädagogisches – kreatives Angebot, gemeinsames Spiel basteln, Bewegungsangebote, Spaziergänge usw.
11:30 – 12:00 Uhr gemeinsamen Mittagessens
12:15 – 13:45 Uhr Hygiene / Mittagsruhe / Mittagsschlaf
13:45 – 15:15 Uhr Zwischenmahlzeit / Freies Spiel
Sie vereinbaren 25 betreuungsfreie Urlaubstage im Kalenderjahr. Die Urlaubstage sind so zu verstehen, dass die Tagespflegeperson an diesen Tagen von jeglicher Betreuungsleistung gegenüber allen Tageskindern freizustellen ist. Dabei sind der Tagespflegeperson mindestens 3 Wochen zusammenhängender Urlaub im Kalenderjahr zu ermöglichen.
An den gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr findet keine Betreuung statt.